Empfehlung (EU)

Empfehlungen sind Rechtsakte der Europäischen Union und als solche Teil des Sekundärrechts der Union. Empfehlungen werden in der Regel von der Europäischen Kommission, manchmal aber auch vom Rat der Europäischen Union oder anderen Organen erlassen. Sie sind in Art. 288 AEUV als nicht rechtsverbindliche Rechtsakte definiert, obwohl an ihren Erlass manche Rechtsfolgen geknüpft sind. So können Rechtsakte, die nach den Verträgen „auf Empfehlung“ eines Organs zu erlassen sind, nicht erlassen werden, wenn eine solche Empfehlung nicht vorliegt.

Neben den Empfehlungen sieht Art. 288 AEUV auch Stellungnahmen als rechtlich unverbindliche Rechtsakte vor. Außerdem nehmen die Organe der Europäischen Union – teilweise auch ohne ausdrückliche Rechtsgrundlage – andere rechtlich unverbindliche Akte an, wie Entschließungen, Erklärungen oder Schlussfolgerungen.


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